Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Der Vertrag wird von der Firma MOBD Service, Christian F. Gomez (Verkäufer) nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteile jeden Vertrages sind.

2. Lieferumfang

Der Verkäufer liefert die Tuningsoftware nach Kundenwunsch oder einen programmierten Chip. Die Installation übernimmt der Käufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.

3. Gefahrübergang

Die Versendung, bzw. der Einbau / Programmierung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.

4. Haftung

Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport – und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei der Installation (Programmierung) entstehen die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der Tuning- Chip, oder anderen elektronischen Bauteilen bei der Absendung funktionstüchtig sind. Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips oder die Leistung erhöhende elektronische Bauteile zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip oder andere elektronische Bauteile zur Leistungserhöhung in dem Fahrzeug verbaut wurde. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des Tuning-Chips oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.

5. Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich durch Abholung am Firmensitz des Verkäufers Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist, spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware, Programmierung bei dem Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät ( verl. Eigentumsvorbehalt ). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber – und sonstigen Schutzrechte (geistiges Eigentum) Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.

6. Liefertermin

Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträgt 6 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nicht (eine Motorgarantie kann gegen einen Aufpreis abgeschlossen werden). Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller, setzt voraus, dass der Besteller den Tuning-Chip fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning-Chip darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor ( Steuergerät ) verwendet werden. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen. Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Sollte jedoch bei Wartungsarbeiten die Tuningsoftware überspielt werden so wird ein kostenloser Tuningsupport gewährleistet, gleiches gilt für die Rückrüstung.

8. Hinweis zur Bestellung

Da die Software individuell auf das Fahrzeug abgestimmt wird, ist der Käufer nach Auftragserteilung zur Abnahme verpflichtet.

Der Käufer verpflichtet sich einen Schadenersatz von 5000 € an den Verkäufer zu zahlen wenn die modifizierte Software von einem „Dritten“ ausgelesen und oder verändert wird.

9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Verkäufers.

10. Salvatorische Klausel

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.

Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

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